Fußball

Der BSG können angehören

  • Ordentliche Mitglieder (Angehörige der AOK Nordost)
  • Außerordentliche Mitglieder (nahe Angehörige der ordentlichen Mitglieder)
  • Gastmitglieder (andere Personen, die Sport treiben möchten)
  • Ehrenmitglieder

Beginn der Mitgliedschaft:  

  • Der Antrag auf Spielberechtigung ist gleichfalls der Mitgliedsantrag. Mit der Erteilung der Spielberechtigung durch den VBF beginnt die Mitgliedschaft.
  • Für passive oder Fördermitglieder beginnt die Mitgliedschaft mit der Annahme ihres gestellten Mitgliedschaftsantrages.

Monatsbeitrag:  

  • 7,00 EUR für Aktive (84,00 EUR im Jahr)
  • 3,50 EUR ermäßigt (42,00 EUR im Jahr)
  • 1,00 EUR Passive (12,00 EUR im Jahr)
  • mindestens 1,00 EUR für Fördermitglieder (mind. 12,00 EUR im Jahr)
  • Der Beitrag kann monatlich bezahlt/überwiesen werden. Bei nicht monatlicher Zahlung ist bis spätestens zum 30.06. und 31.12. eines Jahres der Halbjahresbeitrag rückwirkend zu zahlen.
  • Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen rückständige Beiträge oder sonstige Verpflichtungen gegenüber der BSG nicht.

Die Mitgliedschaft erlischt durch:

  • Austritt mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende; die Austrittserklärung bedarf der Schriftform.
  • Ausschluss; dieser kann durch den Vorstand ausgesprochen werden
  • Tod
  • Auflösung der BSG