Der BSG können angehören
- Ordentliche Mitglieder (Angehörige der AOK Nordost)
- Außerordentliche Mitglieder (nahe Angehörige der ordentlichen Mitglieder)
- Gastmitglieder (andere Personen, die Sport treiben möchten)
- Ehrenmitglieder
Beginn der Mitgliedschaft:
- Der Antrag auf Spielberechtigung ist gleichfalls der Mitgliedsantrag. Mit der Erteilung der Spielberechtigung durch den VBF beginnt die Mitgliedschaft.
- Für passive oder Fördermitglieder beginnt die Mitgliedschaft mit der Annahme ihres gestellten Mitgliedschaftsantrages.
Monatsbeitrag:
- 7,00 EUR für Aktive (84,00 EUR im Jahr)
- 3,50 EUR ermäßigt (42,00 EUR im Jahr)
- 1,00 EUR Passive (12,00 EUR im Jahr)
- mindestens 1,00 EUR für Fördermitglieder (mind. 12,00 EUR im Jahr)
- Der Beitrag kann monatlich bezahlt/überwiesen werden. Bei nicht monatlicher Zahlung ist bis spätestens zum 30.06. und 31.12. eines Jahres der Halbjahresbeitrag rückwirkend zu zahlen.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen rückständige Beiträge oder sonstige Verpflichtungen gegenüber der BSG nicht.
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
- Austritt mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende; die Austrittserklärung bedarf der Schriftform.
- Ausschluss; dieser kann durch den Vorstand ausgesprochen werden
- Tod
- Auflösung der BSG